Besondere Herausforderungen bei Gebäuden vor 1970
In Deutschland spielen energetische Sanierungen eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaziele und der Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor. Besonders relevant sind dabei ältere Gebäude, die vor 1970 errichtet wurden. Diese Immobilien sind oft energetisch ineffizient und bieten ein großes Potenzial zur Verbesserung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt hierbei wichtige Vorgaben.
Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, verfügen häufig über veraltete Baumaterialien und Heizsysteme. Sie haben oft nur eine geringe oder gar keine Wärmedämmung und können daher erhebliche Mengen an Energie verlieren. Zudem sind Fenster und Türen in der Regel weniger gut isoliert als moderne Varianten. Dies führt nicht nur zu höheren Energiekosten, sondern auch zu einem geringeren Wohnkomfort.
Gesetzliche Anforderungen an energetische Sanierungen
Für ältere Gebäude setzt das GEG spezifische Mindestanforderungen fest, die bei Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen:
- Dämmung von Dach und Fassade: Eigentümer von Gebäuden, deren Obergeschossdecke nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, sind verpflichtet, diese zu dämmen, um den Energieverlust zu reduzieren. Ähnliche Anforderungen gelten für Außenwände, die bei Renovierungen gedämmt werden müssen, wenn diese zugänglich gemacht werden.
- Heizungsmodernisierung: Heizkessel, die vor dem Jahr 1990 eingebaut wurden und nicht der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik entsprechen, müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere alte Öl- und Gaskessel, die durch effizientere Modelle ersetzt werden sollen.
- Fenster und Türen: Beim Austausch von Fenstern und Türen müssen diese mindestens die Anforderungen des GEG an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) erfüllen. Dies stellt sicher, dass neue Bauteile erheblich besser isoliert sind und weniger Energie verlieren.
- Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien: Bei größeren Renovierungen kann auch für ältere Gebäude eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bestehen. Dies betrifft insbesondere die Installation von Solaranlagen zur Unterstützung der Heizungsanlage oder die Nutzung von Wärmepumpen.
Umfang der Sanierungen und Ausnahmen
Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hängt von der Art der Renovierung und dem Zustand des Gebäudes ab. Eigentümer sind jedoch nicht immer verpflichtet, eine umfassende Sanierung durchzuführen. Das GEG sieht Ausnahmen vor, etwa wenn die Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar sind oder der Denkmalschutz betroffen ist.