Immobilienfakten

Wissenswertes über Immobilien

Baufinanzierung

In den letzten Monaten haben sich die Zinsen für Baufinanzierungen und somit für den Immobilienkauf, in einer noch nie dagewesenen Geschwindigkeit, nahezu verdoppelt: Für Eigentümer bedeutet diese Marktverschiebung, dass der Immobilienverkauf schwieriger wird, weil sich weniger Interessenten ein Haus oder eine Wohnung leisten können.

Die Preise für Immobilien im Havelland sind in den letzten 3 Monaten im Schnitt um 0,5 % gesunken. (Quelle: immowelt)

Wenn man wissen möchten, was das für die eigene Immobilie bedeutet, stehen wir in einem unverbindlichen telefonischen Beratungstermin zur Verfügung.

Wer haftet bei übersehenen Mängeln?

Schauen wir uns das einmal an drei Beispielen an.

#1 Der Käufer hat Mängel am Haus übersehen

Für den Käufer gilt die sogenannte Holschuld. Er muss Mängel am Haus während der Besichtigung erkennen. Nach Unterschrift des Kaufvertrags kann er keine Forderungen mehr stellen, dass etwa der übersehene Riss in der Wand nachträglich ausgebessert werden soll.

#2 Das Objekt ist kleiner als behauptet

Im Kaufvertrag wird eine Fläche von 198 Quadratmetern angegeben. Doch ein paar Monate später stellt sich heraus, dass es lediglich 189 Quadratmeter sind. Für diese falsche Angabe haftet der Verkäufer nur dann, wenn es sich um Absicht handelt – nicht um einen Fehler.

#3 Zwischen Besichtigung und Übergabe entstehen Mängel

Hier kommt es darauf an: Schäden, die durch normales Wohnen im Objekt entstehen, müssen nicht ausgebessert werden. Größere Mängel jedoch schon. Diese muss der Verkäufer bei der Übergabe zurück in den Zustand bringen, der bei der Besichtigung geherrscht hat.

Unsere Empfehlung: Zur Besichtigung und zur Übergabe empfiehlt es sich immer einen Gutachter mitzunehmen, der den Zustand dokumentiert.

Wie viel ist die Immobilie (oder die, die man im Blick hat) wert?

Die Mikro-Lage: Für Familien ist ein Haus direkt neben dem Kindergarten Gold wert.

Die Ausstattung: Drei vergoldete Waschbecken machen noch keine Luxusvilla.

Die Aussicht: Es macht einen Unterschied, ob man auf Berge oder Bagger schaut.

Nicht zu unterschätzen: die Emotionen. Denn der rein objektive Bauwert einer Immobilie, der vielleicht bei 700.000 Euro liegt, interessiert manche Eigentümer gar nicht. Weil sie an ihrem Objekt hängen, verkaufen sie nur ab 900.000 Euro.

Was passiert nach dem Tod mit der Immobilie?

Oder anders: Was, wenn man nicht mehr handlungsfähig ist, sei es durch Krankheit, Behinderung oder eben den Todesfall? Viele denken, dass dann der Ehepartner oder die Erben entscheiden, ob sie die Immobilie verkaufen (und für wie viel) oder behalten.

Nicht immer ist es so einfach:

Wenn man die Geschäftsfähigkeit verliert, darf der Partner ohne Generalvollmacht nicht über die Immobilie entscheiden! Stattdessen schaltet sich das Familiengericht ein. Im Todesfall dauert es eine Weile, bis der Erbschein vorliegt oder das Testament eröffnet ist. In dieser Zeit können die Erben nicht über die Immobilie verfügen.

Deshalb lohnt sich eine Generalvollmacht: Als Eigentümer bevollmächtigt man eine andere Person, einen zu vertreten – und so etwa auch über Immobilienverkäufe zu entscheiden. Ein Notar muss die Vollmacht beurkunden.

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