MAKLER ODER NICHT?

Wir nennen Ihnen gute Gründe für den Verkauf mit Hilfe eines Maklers:

7. Der notarielle Kaufvertrag ist geschlossen und die Grundschuldbestellungsurkunde wurde unter­zeichnet.
Was geschieht danach?

  • Wem bzw. welcher Behörde wird der Kaufvertrag zur Kenntnis gebracht?
  • Wer erfährt alles von dem Kauf­vertrag?
  • Welche Genehmigungen sind erforderlich?
  • Welche Behörde oder Institution erteilt diese Genehmigungen?
  • Was ist ein Negativattest der Gemeinde bzw. Stadt?
  • Was ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung des Finanzamtes?
  • Was ist eine Genehmigung nach der GVO?
  • Wer ist für die Genehmigung des Vertrages verantwortlich?
  • Was bedeutet eine Vormerkung?
  • Welche Auswirkungen hat eine Auflassungsvormerkung für Käufer und Verkäufer?
  • Darf der Käufer nach Beurkundung des Kaufvertrages Veränderungen an der Immobilie vornehmen?
  • Welche Veränderungen muss der Verkäufer akzeptieren?
  • Was geschieht mit den vorhandenen Versicherungen?
  • Welche Versicherungen gehen auf den Käufer über?
  • Welche Versicherungen kann der Verkäufer kündigen?
  • Welche Informationspflicht hat der Verkäufer gegenüber der Versicherungsgesellschaft?
  • Wer erteilt eine Löschungsbewilligung?
  • Wie hoch darf die Vorfälligkeits­entschädigung sein?
  • Ist es ratsam die Höhe der Vorfälligkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen?

 

  • Wie berechnet man die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?
  • Wer löst die Restverbindlich­keiten ab?
  • Wann muss sich der Käufer bei den Versorgungsunternehmen anmelden?
  • Ab welchem Zeitpunkt muss der Käufer die Grundsteuer tragen?
  • Auf welche Kosten und Gebühren hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung?
  • Wann wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig gestellt?
  • Wann muss der Käufer den Kaufpreis zahlen?
  • Was geschieht, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät?
  • Wie lange darf der Verkäufer in Verzug sein?
  • Welche Mitwirkungspflicht haben
  • Sie im Rahmen der Kaufvertrags­abwicklung?
  • Welche Kosten müssen Sie im Rahmen der notariellen Abwicklung übernehmen?
  • Zu welchem Zeitpunkt darf die Übergabe der Immobilie vorge­nommen werden?
  • Welche Unterlagen müssen dem Käufer mit der Übergabe der Immobilie ausgehändigt werden?
  • Wer fertigt das notwendige Über­gabeprotokoll an?
  • Welche Punkte und Positionen muss ein Übergabeprotokoll beinhalten?
  • Was ist zu tun, wenn am Tag der Übergabe Mängel sichtbar werden?
  • Waren diese Mängel eventuell schon vorher vorhanden?
  • Was ist zu tun, wenn zwischen Kauf und Übergabe Schäden an der Immobilie entstanden sind?

Wir von EMA-Immobilien beraten Sie zu all diesen Fragen kostenfrei.
Viele Fragen, eine Antwort – EMA Immobilien!

Wie Profis Sie zum Erfolg führen, erfahren Sie demnächst.

6. Der Tag der Unterschriften des Kaufvertrages rückt näher …

  • Welche Punkte müssen in einem notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden?
  • Welche gehören nicht in einen notariellen Kaufvertrag?
  • Wie berechnet man die Höhe der Grunderwerbsteuer?
  • Wie hoch sind die weiteren amtlichen Gebühren?
  • Welche offiziellen Möglichkeiten hat Ihr Käufer Grunderwerbsteuer zu sparen?
  • Ist der Verkauf Ihrer Immobilie für Sie steuerfrei?
  • Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
  • Welche Unterlagen sind am Tag der Beurkundung dem Notar vorzulegen?
  • Welche Behörden, Ämter und Institutionen bekommen Ihren Kaufvertrag zur Kenntnis?
  • Was ist eine Veräußerungsanzeige?
  • Ist ein notarieller Kaufvertrag widerrufbar?
  • Wer kann den Kaufvertrag widerrufen?
  • Was muss vor dem Widerruf passieren?
  • Was passiert, wenn der Kaufvertrag widerrufen wird?
  • Was geschieht, wenn der Notar den Kaufpreis fällig stellt und Ihr Käufer nicht bezahlt?
  • Wie lange muss der Kaufvertrags­entwurf bei den Parteien zur Kenntnisnahme vorliegen?
  • Welche Bankunterlagen muss der Käufer zur Beurkundung mitbringen?
  • Muss Ihr Käufer die Grundschuld­bestellungsurkunde mit zur Beurkundung bringen?
  • Direktzahlung oder doch lieber das Notaranderkonto?
  • Wann macht was einen Sinn?
  • Welche Genehmigungen müssen im Zuge der Kaufvertragsabwicklung beantragt werden?
  • Mit welchem Zeitraum ist hierfür zu rechnen?
  • Wann soll die Übergabe Ihrer Immobilie erfolgen?
  • Muss dem Notar ein Übergabe­protokoll vorgelegt werden?
  • Wie bekommen Sie die Löschungsbewilligung Ihrer Bank?
  • Welche Eintragungen werden nach Beurkundung des Kaufvertrages in Ihrem Grundbuch vorgenommen?
  • Wie kommen diese Eintragungen wieder raus?
  • Die Bank des Käufers fordert eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag. Was ist eine Belastungsvollmacht?
  • Wann sollte Ihr Käufer seinen Darlehensvertrag unterschreiben?
  • Wie lange dauert die Beurkundung eines Kaufvertrages?
  • Welche Punkte muss der Notar ausführlich erläutern?

Wir von EMA-Immobilien beraten Sie zu all diesen Fragen kostenfrei.

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Wie Profis Sie zum Erfolg führen, erfahren Sie demnächst.

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