Das Traumhaus ist gefunden, alle Vorbereitungen wurden getroffen und endlich ist der Tag des Notartermins. Doch was passiert eigentlich danach? Ist man nun sofort neuer Eigentümer der Immobilie?
Nein, um den Kaufvertrag vollständig abzuwickeln und als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, müssen vorerst folgende Fälligkeitsvoraussetzungen, zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt werden:
- Ausstellung des Negativattests, womit die Stadt oder der Landkreis den Verzicht des Vorkaufsrechts bestätigt
- Die Eintragung der Auflassungsvormerkung, welche dem Käufer die Eigentumsübertragung versichert
- Die Einräumung der Lastenfreiheit, in welcher alle vorhandenen Grundschulden gelöscht werden
- Ggf. die Grundschuldbestellung, wo der Finanzierer in die Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird
- Ggf. die Einrichtung eines Notaranderkontos, um dem Käufer eine vorzeitige Übergabe zu ermöglichen (mittlerweile eher unüblich)
Darum kümmert sich im Normalfall der zuständige Notar. Erst nach all diesen Schritten fließt der Kaufpreis von den Käufern an die Verkäufer. Ist man nun neuer Eigentümer? Nein, denn auch jetzt müssen noch folgende Schritte erfolgen:
- Der Verkäufer muss dem Notar den Eingang des Kaufpreises bestätigen
- Der Käufer zahlt die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt und erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nun erfolgt die Eigentumsübertragung des Käufers in Abteilung I des Grundbuchs
Damit gilt er als neuer Eigentümer seiner Immobilie.